I) Karriereförderung von Wissenschaftlerinnen
Ziele der vom Fachbereich 02 unternommenen Frauenförderung bzw. der Förderung von Wissenschaftlerinnen sind:
1. die Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen
a. auf Führungsebenen
b. innerhalb der Fachdisziplinen zu beseitigen;
2. den Anteil von Wissenschaftlerinnen, die eine Habilitation oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben, deutlich zu erhöhen;
3. die Studienbedingungen von weiblichen Studierenden, Studienabsolventinnen sowie Doktorandinnen nachhaltig zu verbessern.
II) Ist-Zustand im Fachbereich 02
Zum Fachbereich 02 „Sozialwissenschaften, Medien und Sport” gehören folgende Einrichtungen:
* Filmwissenschaft/Mediendramaturgie
* Institut für Erziehungswissenschaft
* Institut für Politikwissenschaft
* Psychologisches Institut
* Institut für Publizistik
* Journalistisches Seminar
* Institut für Soziologie
* Institut für Sportwissenschaft
Bezogen auf das Jahr 2008 studierten im FB 02 im Durchschnitt 59% weibliche Studierende mit sehr unterschiedlicher Gewichtung in den verschiedenen Fächern. Dieses statistische Mittel erhöhte sich auf der Ebene der Absolventinnen sogar auf 65%, wobei sich auch hier markante Differenzen zwischen den einzelnen Fächern ergeben. In den meisten Fächern steigt der prozentuale Anteil der weiblichen Studierenden vom 1. Semester bis zum Abschluss an, in einem Fall ist aber aktuell auch ein deutlicher Rückgang zu vermerken. Auf jeder weiteren Qualifikationsstufe reduziert sich im Jahr 2008 der durchschnittliche Anteil der Absolventinnen im gesamten Fachbereich, im Falle der Promotion auf 45% und im Falle der Habilitation sogar auf 0%. Allerdings muss hier berücksichtigt werden, dass aufgrund der generell geringen Gesamtanzahl von Habilitationen die Prozentzahlen von Jahr zu Jahr stark schwanken. So wurden im Jahr 2005 50% der Habilitationen von Frauen abgelegt. Aussagekräftiger ist dagegen der durchschnittliche Frauenanteil im Bereich der Professuren und des akademischen Mittelbaus, weil sich auf dieser Ebene mittel- und langfristige Entwicklungen abzeichnen. Sind Frauen im Bereich des Mittelbaus noch mit durchschnittlich 47% vertreten, so reduziert sich deren Anteil an den Professuren schlagartig auf 22%. Eine deutliche Differenz zu Ungunsten der weiblichen Mitarbeiter ergibt sich gesamtuniversitär auch im Verhältnis der Besetzung von Planstellen und befristeten Drittmittelstellen.
III) Maßnahmen
1. Bereitstellung einer Infrastruktur für die Gleichstellungsbeauftragte des FB 02.
2. Einrichtung eines Ausschusses für Chancengleichheit, dem die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterinnen sowie der Dekan angehören.
Dieser Ausschuss trifft sich einmal im Semester, um den Frauenförderplan im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gezielt auszubauen, neue Maßnahmen zu diskutieren und die Umsetzung des Frauenförderplans in den Instituten zu evaluieren. Im Falle von Fehlentwicklungen kontaktiert der Ausschuss die jeweiligen InstitutsleiterInnen, um gezielte Maßnahmen zu diskutieren.
3. Berichtspflicht der Institute (einmal im Jahr) zur Umsetzung der Fördermaßnahmen und der statistischen Entwicklung des Fachs im Bezug auf die Gleichstellung der Geschlechter .
Sonderbedingungen der Institute wie z.B. ein geringerer Anteil an Studienanfängerinnen werden berücksichtigt. Allerdings soll erkennbar sein, dass die betreffenden Fächer gezielte Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils auch unter den Studierenden ergreifen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle höheren Qualifikationsstufen. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft darüber erteilen, ob sich das jeweilige Fach um die Einwerbung von Fördermitteln und Stellen zum Beispiel durch die regelmäßigen Angebote des Frauenbüros beworben hat.
4. Beachtung des Prinzips der Gleichstellung bei der Stellenbesetzung, vor allem auch bei der Vergabe von unbefristeten Planstellen. Gleiches gilt für die Vergabe von Lehraufträgen. In der Regel sollen Mittelbaustellen zumindest innerbetrieblich ausgeschrieben werden, um eine geschlechterunabhängige Bestenauslese unter den BewerberInnen sicherzustellen. Sollten sich Institute diesen Maßnahmen verweigern, kann der Fachbereich entsprechende Sanktionen in Form von Mittelkürzungen beschließen.
5. Optimierung der Arbeit der Berufungskommissionen im Bezug auf die Chancengleichheit der Geschlechter.
Dazu gehört, dass Frauen in angemessener Weise in den Kommissionen vertreten sind. Zur Verfahrenskontrolle gehört, dass die Bestellung der Außengutachter zentral durch den Fachbereich nach einer Vorschlagsliste vorgenommen wird. Für die Vorschlagsliste sollen nach Möglichkeit weibliche Gutachter gewonnen werden. Es ist generell auf einheitliche Kriterien im Falle von Hausbewerbungen zu achten.
6. Bildung Etats für Gleichstellungsmaßnahmen aus den Gesamtmitteln des Fachbereichs.
Von dem Sonderetat profitieren Fächer, welche die Durchführung effektiver Gleichstellungsmaßnahmen nachweisen können.
7. Multiplikation von Stellenausschreibungen.
Stellenausschreibungen sollen zusätzlich zu den normalen Verbreitungswegen in den entsprechenden Foren, Frauennetzwerken und über die Verteiler des Frauenbüros bekannt gemacht werden.
8. Förderung eines Frauennetzwerkes quer zu den Fächern des FB 02.Durch das fachübergreifende Angebot von Seminarreihen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen sollen vor allem Schlüsselqualifikationen für Führungskräfte sowie Karrierestrategien vermittelt werden.
9. Einzelcoaching-Maßnahmen und Mentorinnenprogramm für Doktorandinnen und Habilitandinnen werden in Zusammenarbeit mit dem „Coaching-Center für Nachwuchswissenschaftlerinnen” durchgeführt.
10. Teilnahme am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.
11. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit besonderem Augenmerk auf den frisch promovierten Kandidatinnen durch die regelmäßige Teilnahme des Fachbereichs am Hochschulwissenschaftsprogramm (HWP) „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen” unter besonderer Berücksichtigung der familiären Situation.
12. Gezielte Integration von Wissenschaftlerinnen in Forschungsverbünde des Fachbereichs und der Hochschule.