Frauenförderplan des Fachbereichs 02

I) Karriereförderung von Wissenschaftlerinnen

Ziele der vom Fachbereich 02 unternommenen Frauenförderung bzw. der Förderung von Wissenschaftlerinnen sind:

1. die Unterrepräsentanz von Wissenschaftlerinnen
a. auf Führungsebenen
b. innerhalb der Fachdisziplinen zu beseitigen;

2. den Anteil von Wissenschaftlerinnen, die eine Habilitation oder eine vergleichbare Qualifikation anstreben, deutlich zu erhöhen;

3. die Studienbedingungen von weiblichen Studierenden, Studienabsolventinnen sowie Doktorandinnen nachhaltig zu verbessern.

II) Ist-Zustand im Fachbereich 02

Zum Fachbereich 02 „Sozialwissenschaften, Medien und Sport” gehören folgende Einrichtungen:

* Filmwissenschaft/Mediendramaturgie
* Institut für Erziehungswissenschaft
* Institut für Politikwissenschaft
* Psychologisches Institut
* Institut für Publizistik
* Journalistisches Seminar
* Institut für Soziologie
* Institut für Sportwissenschaft

Bezogen auf das Jahr 2008 studierten im FB 02 im Durchschnitt 59% weibliche Studierende mit sehr unterschiedlicher Gewichtung in den verschiedenen Fächern. Dieses statistische Mittel erhöhte sich auf der Ebene der Absolventinnen sogar auf 65%, wobei sich auch hier markante Differenzen zwischen den einzel­nen Fä­chern ergeben. In den meisten Fächern steigt der prozentuale Anteil der weib­lichen Stu­dieren­den vom 1. Semester bis zum Ab­schluss an, in einem Fall ist aber aktuell auch ein deutlicher Rückgang zu vermerken. Auf jeder weiteren Qualifika­tions­stufe redu­ziert sich im Jahr 2008 der durch­schnitt­liche Anteil der Absol­ventinnen im ge­samten Fachbereich, im Falle der Promotion auf 45% und im Falle der Habili­tation sogar auf 0%. Allerdings muss hier berücksichtigt werden, dass aufgrund der gene­rell geringen Gesamtanzahl von Habilitationen die Prozent­zahlen von Jahr zu Jahr stark schwan­ken. So wurden im Jahr 2005 50% der Habilitationen von Frauen ab­ge­legt. Aussage­kräftiger ist dagegen der durch­schnitt­liche Frauen­anteil im Bereich der Professuren und des akademischen Mittelbaus, weil sich auf dieser Ebene mittel- und langfristige Entwicklungen abzeichnen. Sind Frauen im Be­reich des Mittelbaus noch mit durch­schnittlich 47% vertreten, so reduziert sich deren Anteil an den Pro­fessuren schlag­artig auf 22%. Eine deutliche Differenz zu Un­guns­ten der weiblichen Mitarbeiter er­gibt sich gesamtuniversitär auch im Verhältnis der Beset­zung von Plan­stellen und befristeten Drittmittelstellen.

III) Maßnahmen

1. Bereitstellung einer Infrastruktur für die Gleichstellungsbeauftragte des FB 02.

2. Einrichtung eines Ausschusses für Chancengleichheit, dem die Frauen­be­auf­tragte und ihre Stellvertreterinnen sowie der Dekan ange­hören.
Dieser Ausschuss trifft sich einmal im Semester, um den Frauenförderplan im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel gezielt auszubauen, neue Maß­nahmen zu diskutieren und die Umsetzung des Frauenförderplans in den Instituten zu evaluieren. Im Falle von Fehlentwicklungen kontaktiert der Aus­schuss die jeweiligen InstitutsleiterInnen, um gezielte Maßnahmen zu dis­kutieren.

3. Berichtspflicht der Institute (einmal im Jahr) zur Um­setzung der Fördermaß­nah­men und der statistischen Entwicklung des Fachs im Be­zug auf die Gleichstellung der Geschlechter .
Sonderbedingungen der Ins­ti­tute wie z.B. ein geringerer Anteil an Studien­anfängerinnen wer­den be­rücksichtigt. Allerdings soll erkennbar sein, dass die betreffenden Fächer ge­ziel­te Maßnahmen zur Erhöhung des Frauen­anteils auch unter den Stu­die­ren­­den ergreifen. Dies gilt selbstverständlich auch für alle höheren Qua­li­fika­tions­stufen. Darüber hinaus soll der Bericht Auskunft darüber erteilen, ob sich das jeweilige Fach um die Einwerbung von Fördermitteln und Stel­len zum Beispiel durch die regelmäßigen Ange­bote des Frauenbüros be­wor­­ben hat.

4. Beachtung des Prinzips der Gleichstellung bei der Stellenbesetzung, vor allem auch bei der Vergabe von unbefriste­ten Planstellen. Gleiches gilt für die Vergabe von Lehrauf­trä­gen. In der Regel sollen Mittelbaustellen zumindest innerbetrieblich ausge­schrie­ben werden, um eine ge­schlechter­un­ab­hängige Bestenauslese unter den BewerberInnen sicher­zu­stellen. Sollten sich Institute diesen Maßnah­men verweigern, kann der Fachbe­reich entsprechen­de Sanktionen in Form von Mittelkür­zungen beschließen.

5. Optimierung der Arbeit der Berufungskommissionen im Bezug auf die Chancen­gleich­­heit der Geschlechter.
Dazu gehört, dass Frauen in ange­messener Weise in den Kommissionen vertreten sind. Zur Verfahrenskontrolle ge­hört, dass die Be­stel­lung der Außengut­achter zentral durch den Fachbe­reich nach einer Vorschlagsliste vorge­nom­­men wird. Für die Vorschlags­liste sollen nach Möglichkeit weib­liche Gutachter gewonnen werden. Es ist gene­rell auf einheitliche Kriterien im Falle von Hausbewerbungen zu achten.

6. Bildung Etats für Gleichstellungsmaßnahmen aus den Gesamtmitteln des Fachbereichs.
Von dem Sonderetat profitieren Fächer, welche die Durchführung effek­tiver Gleichstellungsmaß­nahmen nachweisen können.

7. Multiplikation von Stellenausschreibungen.
Stellenausschreibungen sollen zusätzlich zu den normalen Verbreitungs­wegen in den entsprechenden Foren, Frauennetzwerken und über die Ver­tei­ler des Frauenbüros bekannt gemacht werden.

8. Förderung eines Frauennetzwerkes quer zu den Fächern des FB 02.Durch das fachübergreifende Angebot von Seminarreihen für wissen­schaft­liche Mitar­bei­te­rinnen sollen vor allem Schlüsselqualifika­tionen für Füh­rungs­kräfte sowie Karrierestrategien vermittelt werden.

9. Einzel­coaching-Maß­nah­men und Men­to­rinnen­pro­gramm für Doktoran­din­nen und Habilitandinnen werden in Zusammenarbeit mit dem „Coa­ching-Cen­ter für Nachwuchswissen­schaftle­rinnen” durchgeführt.

10. Teilnahme am Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen.

11. Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen mit besonderem Au­gen­merk auf den frisch promovierten Kandidatinnen durch die regel­mäßige Teil­­­nah­me des Fachbereichs am Hochschulwissenschaftspro­gramm (HWP) „Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung an deu­t­schen Hoch­schulen” unter besonderer Berücksichtigung der familiären Si­tuation.

12. Gezielte Integration von Wissenschaftlerinnen in Forschungsver­bün­de des Fachbereichs und der Hochschule.