FAQ

Themenfeld: Studiendauer

Wie lange „darf” ich eigentlich studieren? Gibt es eine Frist, die ich auf keinen Fall überschreiten darf?
Sie dürfen den Bachelor so lange studieren, wie Sie möchten. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester, sie kann aber überschritten werden. Ab dem Überschreiten der 1,75fachen Regelstudienzeit müssen Sie allerdings für das Studium zahlen. D.h. im Bachelor kommen dann ab dem 10,5 Fachsemester Studiengebühren auf Sie zu (Stand: Mai 2010). Fragen zu Studiengebühren und Studienkonten richten Sie bitte an die Abteilung Studienkonten, die Sie auf den zentralen Seiten der Universität finden.

Was passiert, wenn ich mein Beifach (z.B. durch einen Fachwechsel) zeitlich nicht gleichzeitig mit meinem Kernfach abschließe? Wenn ich also beispielsweise mein Kernfach im 6., mein Beifach aber erst im 4. Semester studiere?
Laut Prüfungsordnung müssen Sie für die Anmeldung zur Bachelorarbeit mindestens 120 Leistungspunkte erworben haben, mindestens 80 davon im Kernfach. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich also wie im oben genannten Beispiel auch zur Bachelorarbeit anmelden, wenn Sie sich im Kernfach im sechsten, im Beifach aber erst im vierten Fachsemester befinden.

Wann bekomme ich mein Abschlusszeugnis?
Das Gesamt-Zeugnis und die Bachelor-Urkunde erhalten Sie erst, wenn alle Noten des Kern- und des Beifachs und die der schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung vorliegen.

Themenfeld: Prüfungsanmeldung

Wo bekomme ich Informationen zur Prüfungsanmeldung mit Jogustine?
www.info.jogustine.uni-mainz.de
Bitte lesen Sie auch die Infobroschüre für Studierende.

Muss ich mich zu allen empfohlenen Prüfungen anmelden?
Nein. Wann Sie sich zu einer Prüfung im ersten Versuch anmelden, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie allerdings von dem im Modulhandbuch festgelegten Empfehlungen abweichen, kann es zu vermehrten Lehrveranstaltungs- und Prüfungskollisionen kommen, was dann die Studiendauer verlängert.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Prüfungs-Anmeldefrist verpasst habe?
Sie können sich leider nicht mehr zur Prüfung anmelden, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie die zwei Wochen der Prüfungsanmeldephase lang keinen Zugang zu einem PC hatten.

Werde ich automatisch zu Prüfungen an- oder abgemeldet?
Sie müssen sich immer selbst zu den Prüfungen anmelden und die Anmeldung mit einer TAN bestätigen. Auch zu den Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich selbst innerhalb der dafür vorgesehenen Wiederholungsfristen anmelden.

Wann kann ich mich von einer Prüfung abmelden?
Sie können sich selber nur innerhalb der Anmeldephase von einer Prüfung wieder abmelden. Außerhalb der Anmeldephase können Sie sich in Jogustine nicht abmelden.

Warum kann ich mich nicht anmelden?
Dafür kann es verschiedene Gründe geben, der erste Schritt sollte ein Anruf ein der Jogustine-Hotline sein, um technische Probleme oder Bedienungsfehler auszuschließen.
Wenn Ihnen dort nicht geholfen werden kann, wenden Sie sich bitte umgehend per Mail innerhalb der Anmeldephase an das Prüfungsamt des FB 02 ( (Maillink: pruefungsamtfb02 (AT) uni-mainz (PUNKT) de)), unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und der genauen Bezeichnung gewünschten Prüfung (Kern- oder Beifach?, B.A. oder B.Ed.? Welches Modul?). Wir werden Ihnen dann weiterhelfen.

Wieso erscheint im Jogustine-Kalender eine Prüfung, zu der ich nicht angemeldet bin?
Sobald Sie zu einem Modul angemeldet sind, erscheinen die dazugehörigen Prüfungen im Kalender, egal, ob Sie angemeldet sind oder nicht. Wenn Sie sehen möchten, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind, müssen Sie unter „Meine Prüfungen” nachschauen und nicht im Jogustine-Kalender.

Themenfeld: Krankheit/Rücktritt

Was passiert, wenn ich am Tag der Prüfung krank bin?
Sie müssen so schnell wie möglich dem Prüfungsamt ein Attest zukommen lassen. Eine Attestvorlage finden Sie auf der Homepage des Prüfungsamts. Sie müssen aber nicht sich krank in die Sprechstunde schleppen - schicken Sie das Attest per Post oder geben es einem Freund oder einer Freundin mit, die es entweder im Prüfungsamt abgeben oder - falls geschlossen sein sollte - in den Briefkasten vor der Eingangstür zum Dekanats-/Prüfungsamtsflur im Erdgeschoss des SB II einwerfen.

Kann ich freiwillig von einer Prüfung zurücktreten?
Sie können sich innerhalb der Prüfungsanmeldephase in Jogustine ohne Grund wieder von der Prüfung abmelden. Danach ist ein Rücktritt nur noch mit Grund und Nachweis möglich, wie z.B. eine Erkrankung am Tag der Prüfung. Andere Rücktrittsgründe, wie z.B. ein Todesfall in der Familie, müssen nachgewiesen werden.
Prüfungsüberlastung zählt nicht als Rücktrittsgrund, deshalb überlegen Sie sich vor der Prüfungsanmeldung, ob Sie das Lernpensum schaffen werden.
Ein angestrebter Fachwechsel zählt ebenfalls nicht als Rücktrittsgrund.

Themenfeld: Noten/Einsicht

Gibt es eine Korrekturfrist, an die sich Dozenten halten müssen?
Laut Prüfungsordnung soll das Bewertungsverfahren vier Wochen nicht überschreiten; Abweichungen im Einzelfall sind aber möglich.

Wo und wann erfahre ich meine Noten?
Sobald die Arbeiten korrigiert worden sind, werden die Noten in Jogustine eingegeben und veröffentlicht, dann können Sie sie in Jogustine sehen.
Mit ersten Noten ist ca. fünf Wochen nach dem Prüfungstermin zu rechnen. Im Prüfungsamt erfahren Sie keine einzelnen Noten, weder telefonisch noch per Mail noch bei persönlichem Erscheinen.

Habe ich ein Recht auf Einsicht? Und wie gehe ich vor, wenn ich das Ergebnis meiner Prüfung besprechen möchte?
Ja, dieses Recht gibt es laut Prüfungsordnung. Der Dozent wird Ihnen mitteilen, wann und wo Sie Ihren Antrag auf Einsicht stellen sollen.
Den Einsichtstermin vereinbaren Sie mit dem Dozenten/Korrektor, weil nur er Ihnen inhaltliche Fragen zur Bewertung beantworten kann. Bei der Einsicht können Sie dann mit dem Dozenten die Klausurbewertung besprechen. Wenn Sie gute Gründe vorbringen, kann u.U. die Note vom Korrektor abgeändert werden.
Sollte es trotz der Besprechung weiterhin tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten über die Bewertung geben, kommen Sie bitte in das Prüfungsamt zu einer Beratung.

Kann ich meine Klausur/ Hausarbeit mit nach Hause nehmen?
Nein. Das Prüfungsamt ist verpflichtet, die Original-Prüfungsleistungen bis zwei Jahre nach Ihrem Bachelor-Abschluss aufzubewahren.

Wie kann ich herausfinden, wie hoch gewichtet eine Prüfung ist?
Dies ergibt sich aus § 17 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (BAPO) bzw. aus § 16 der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang (POLBA), jeweils in Verbindung mit dem für Sie geltenden fachspezifischen Anhang. Die Gewichtung erfolgt grundsätzlich entsprechend der der Prüfung bzw. dem Modul zugeordneten Credits/Leistungspunkte. Eventuelle prozentuale Gewichtungen bei Modulteilprüfungen ergeben sich aus den fachspezifischen Anhängen oder den Modulhandbüchern.

Wo bekomme ich einen Leistungsauszug?
Derzeit noch beim Prüfungsamt. Im Laufe des SS 2010soll es möglich sein, dass Sie sich die Auszüge, auf denen nur die bestandenen Veranstaltungen aufgeführt werden, selber aus Jogustine ausdrucken.
Fachwechsler müssen ihrer neuen Uni zusätzlich auch die bisherigen Fehlversuche und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Diese Bescheinigungen erhalten Sie derzeit nur beim zentralen Prüfungsamt.

Wie sieht mein Abschlusszeugnis aus - werden dort alle Noten aufgeführt?
Ja, im Zeugnis. Zusätzlich werden noch die Leistungspunkte/credits, die Gesamtnote und das Thema der Bachelorarbeit aufgeführt.
Separat gibt es noch eine Urkunde, durch die der akademische Bachelor-Grad verliehen wird.

Themenfeld: Durchgefallen

Ich bin durch eine Prüfung durchgefallen - darf ich die Klausur noch in den gleichen Semesterferien nachschreiben oder muss ich bis zum nächsten Turnus warten?
Die erste Frage ist, ob der Prüfer in den gleichen Semesterferien einen Nachschreibetermin anbietet oder nicht. Er ist nicht verpflichtet, so einen Nachschreibetermin anzubieten. Wenn es keinen direkten Nachschreibetermin gibt - das ist meistens der Fall - müssen Sie unbedingt beim nächsten regulären Termin mitschreiben.

Ich bin einmal durchgefallen - wann muss ich die Prüfung wiederholen?
Sie sind nach der Prüfungsordnung verpflichtet, bei halbjährlich angebotenen Prüfungen, diese nach sechs Monaten zu wiederholen. D.h. Sie müssen sich eigenständig zu dieser Prüfung wieder bei Jogustine anmelden. Tun Sie das nicht, bekommen Sie eine 5,0 aufgrund von Fristversäumnis. Bei Prüfungen, die nur jährlich angeboten werden - und nur dann - müssen Sie die Prüfung innerhalb eines Jahres wiederholen. Melden Sie sich zu dieser Wiederholungsprüfung nicht an, bekommen Sie ebenfalls eine 5,0 aufgrund Fristversäumnisses. Dies ist so in der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.

Ich bin zweimal durchgefallen - wann muss ich die Prüfung wiederholen?
Auch hier gilt, dass Sie nach der Prüfungsordnung verpflichtet sind, die Prüfung bei halbjährlichen Prüfungen zum nächsten regulären Termin, das heißt im darauffolgenden Semester zu wiederholen.
Wird die Prüfung nur jährlich angeboten, müssen Sie sich unbedingt beim Prüfungsamt melden. Die letzte Wiederholung darf laut Prüfungsordnung nicht mehr als ein Jahr und neun Monate nach dem ersten Fehlversuch stattfinden. Daher müssen wir in diesem Fall eine Ersatzprüfung organisieren.

Ich habe einen Teil meiner Modulprüfung nicht bestanden. Muss ich nur diesen Teilbereich nachholen oder die ganze Modulprüfung noch einmal absolvieren?
Laut Prüfungsordnung sind bei kumulativen Modulprüfungen (Modulteilprüfungen) nur die nicht bestandenen Teilprüfungen zu wiederholen.
Wurde eine Modulabschlussprüfung aus organisatorischen Gründen an zwei verschiedenen Terminen geschrieben, bleibt es rechtlich gesehen immer noch eine Klausur, deren Note sich absenkt, wenn Sie in einem Teil eine schlechte Note erzielt haben.
Ob es sich um eine Modulteilprüfung oder um eine gesplittete Modulabschlussprüfung handelt, können Sie dem fachspezifischen Anhang entnehmen.