Contents
- B. Ed. - Abschlussarbeiten
- M.A. Journalistik
- Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Betreuer einer Abschlussarbeit
- Anfertigung der Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
- Anfertigung der Abschlussarbeit in einer Fremdsprache
- Anmeldung der Abschlussarbeit
- Anfertigungsfristen der Abschlussarbeiten
- Ein neues Thema
- Fristversäumnis und Fristverlängerung
- Abgabe und Bewertungsverfahren
- Notenmitteilung und Termin mündliche Abschlussprüfung
- Themen und Ablauf mündliche Abschlussprüfung
- Öffentlichkeit der mündlichen Abschlussprüfungen
- Dauer der mündlichen Prüfungen
- Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement
- Durchgefallen und Wiederholungsfristen
B. Ed. - Abschlussarbeiten
Für die Abschlussarbeiten aller B.Ed.-Studierender ist ausschließlich das HPL zuständig, auch wenn die Arbeit in Bildungswissenschaften, Sozialkunde oder Sport geschrieben wird. Bitte informieren Sie sich dort über den Verfahrensablauf.
M.A. Journalistik
Hier gibt es ein besonderes Verfahren. Bitte lesen Sie dazu die Homepage des Journalistischen Seminars.
Frühestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
- Bachelor Kern-Beifach: in der Regel zu Beginn des sechsten Semesters, sofern mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens 80 im Kernfach erworben wurden.
- Bachelor Sport: zu Beginn des sechsten Semesters, sofern mindestens 120 Leistungspunkte erworben wurden.
- Master: in der Regel in der Mitte des dritten Semesters, es müssen mindestens folgende Leistungspunkte erworben worden sein:
Master Journalismus: bitte informieren Sie sich auf der Homepage der Journalisten
Master Unternehmenskommunikation: 15 Leistungspunkte
Master Medienmanagement: 31 Leistungspunkte - Für alle gilt: Die Leistungspunkte werden erst mit dem vollständigen Absolvieren eines Moduls gutgeschrieben. Leistungspunkte von noch nicht vollendeten Modulen werden nicht mit berechnet.
Spätestmöglicher Zeitpunkt für die Anmeldung einer Abschlussarbeit
Bachelor: Nach der Ordnung muss man spätestens 6 Wochen nach Bestehen aller Modulprüfungen die Bachelorarbeit anmelden, sonst bekommt man ein Thema zugeteilt.
Wer nach Abschluss des 12. Fachsemesters im Kernfach noch keine Bachelorarbeit angemeldet hat, ist erstmalig durchgefallen.
Master: Nach der Ordnung muss man spätestens 6 Wochen nach Bestehen aller Modulprüfungen die Masterarbeit anmelden, sonst bekommt man ein Thema zugeteilt.
Wer nach Abschluss des 8. Fachsemesters noch keine Masterarbeit angemeldet hat, ist erstmalig durchgefallen.
Betreuer einer Abschlussarbeit
Wer Betreuer einer Abschlussarbeit sein darf, können Sie für den Bachelor aus § 8 Abs. 2 der Kern-Beifach-Ordnung oder den entsprechenden §§ der Ein-Fach-Ordnungen Bachelor Sport oder Psychologie oder ihrer Masterordnung ersehen.
In der Regel sind es alle Professoren, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiter, Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben. Im Zweifel fragen Sie bitte beim zentralen Prüfungsamt nach.
Mindestens ein Gutachter soll Hochschullehrer des Fachbereichs 02 sein. Folglich kann eine Arbeit z.B. von einem wissenschaftlichen Mitarbeiter als Erstgutachter betreut werden, während der Zweitgutachter ein Hochschullehrer ist.
Anfertigung der Abschlussarbeit in einer externen Einrichtung
Wenn die Bachelor- oder Masterarbeit in einer nicht dem Fachbereich 02 angehörenden Einrichtung angefertigt werden soll, muss vorher der Vorsitzende des Bachelor-Prüfungsausschusses oder der Vorsitzende des Master-Prüfungsausschusses zustimmen. Nehmen Sie in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit dem zentralen Prüfungsamt auf, bevor Sie potentielle externe Betreuer kontaktieren.
Anfertigung der Abschlussarbeit in einer Fremdsprache
Das ist möglich, wenn Sie den entsprechenden Antrag ausdrucken und beide Gutachter unterschreiben, dass sie damit einverstanden sind.
Anmeldung der Abschlussarbeit
Sie überlegen sich ein Thema für Ihre Arbeit und drucken sich den Antrag auf Anmeldung einer Bachelor-/ Masterarbeit aus. Damit gehen Sie zu einem Prüfungsberechtigten ihrer Wahl in die Sprechstunde und schlagen das Thema vor. Der Prüfer darf ihr Thema modifizieren oder ablehnen. Sie haben auch keinen Anspruch auf einen ganz bestimmten Prüfer als Betreuer ihrer Abschlussarbeit.
Bitte beachten: Mache Fächer haben auf ihrer Homepage eine Übersicht, welche Prüfer zu welchen Themen zur Verfügung stehen und wie viele Betreuungen bei ihnen noch frei sind.
Wenn er mit der Betreuung ihrer Arbeit einverstanden ist, füllen Sie den Antrag aus und lassen ihn von ihrem Betreuer unterschrieben. Er wird Ihnen einen Zweitprüfer empfehlen, der dann auf dem Formular eingetragen wird.
Auch wenn Sie kein BAföG erhalten haben, müssen Sie die BAföG-Erklärung ausfüllen und unterschreiben.
Den vollständig ausgefüllte Antrag und die BAföG-Erklärung müssen Sie innerhalb von höchstens drei Tagen beim zentralen Prüfungsamt abgeben.
Sie bekommen dann eine Zulassung mit der Nennung ihres Themas und des Abgabedatums postalisch zugestellt.
Anfertigungsfristen der Abschlussarbeiten
Die Bearbeitungsfrist fängt ab Ausgabe des Themas an zu laufen. Das ist das Datum des Schreibens vom Prüfungsamt, in dem Ihnen das bereits vereinbarte Thema der Arbeit mitgeteilt wird, zuzüglich drei Tage Postlaufzeit.
Hier die einzelnen Anfertigungsfristen:
- Kernfach Erziehungswissenschaften: 9 Wochen
- Kernfach Filmwissenschaften: 8 Wochen
- Kernfach Politikwissenschaft: 8 Wochen
- Kernfach Publizistik: 9 Wochen
- Kernfach Soziologie: 8 Wochen
- B.A. Sport: 9 Wochen
- Master Unternehmenskommunikation: 4 Monate
- Master Medienmanagement: 4 Monate
Ein neues Thema
Ein Thema kann im Bachelor und im Master innerhalb der ersten beiden Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden und ein neues Thema ist unverzüglich, innerhalb von vier Wochen zu vereinbaren. Beim Betreuer muss das Antragsformular erneut ausgefüllt und unterschrieben werden.
Fristversäumnis und Fristverlängerung
Wenn Sie die Abgabefrist versäumen, gilt die Arbeit als nicht bestanden und Sie haben dann nur noch einen weiteren Versuch.
Fristverlängerungen sind nur in folgenden Fällen und jeweils nur mit schriftlichem Nachweis möglich:
Bei Krankheit, sofern ein Attest die Dauer der Erkrankung und die Funktionsbeeinträchtigung konkret benennt - eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Auch bei Todesfällen in der Familie oder anderen von dem Studierenden nicht zu vertretende Gründe wird eine Fristverlängerung gewährt.
Ihren schriftlichen Antrag und den Nachweis reichen Sie beim zentralen Prüfungsamt ein. Da wird der Grund geprüft und Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung darüber, ob dem Antrag statt gegeben wird oder nicht und wann die Bearbeitungszeit dann endet.
Abgabe und Bewertungsverfahren
Die Bachelorarbeit wird im zentralen Prüfungsamt in 3-facher Ausfertigung abgegeben. Bitte vergessen Sie nicht, schriftlich zu versichern, dass Sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwandt haben, eine Vorlage für diese Erklärung finden Sie rechts im Downloadbereich.
Wird die Arbeit nicht fristgemäß abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend” (5,0) bewertet.
Ihre Arbeit wird dann vom Prüfungsamt an die beiden Gutachter weitergeleitet.
Das Bewertungsverfahren von Bachelor- und Masterarbeiten soll sechs Wochen nicht überschreiten.
Notenmitteilung und Termin mündliche Abschlussprüfung
Sobald die Noten von Erst- und Zweitgutachter da sind, erhalten Sie darüber eine Mitteilung und es wird Ihnen nochmals der Termin für die mündliche Abschlussprüfung genannt, die innerhalb von vier Wochen nach der Beendigung des Bewertungsverfahrens stattfinden soll.
Bitte beachten Sie: Das Prüfungsamt gibt vorab keine Noten bekannt, weder in der Sprechstunde, noch telefonisch, noch per Mail. Bitte sehen Sie von solchen Fragen ab, damit wir die Mitteilungen an Sie zügig bearbeiten können.
Themen und Ablauf mündliche Abschlussprüfung
Beim Bachelor:
Maximal 5 Minuten stellt der Kandidat den Inhalt seiner Bachelorarbeit vor. Dann werden Fragen und Aufgaben zum Kontext der Bachelorarbeit gestellt und Fragen zu i.d.R. einem weiteren Modul, welches im Vorfeld mit den Prüfern abgestimmt wurde.
Mündliche Abschlussprüfung Kernfach Publizistik
Gegenstand der Prüfung sind zwei Themen aus den Modulen des Kernfaches, die im Vorfeld mit den Prüfern abzustimmen sind.
Mündliche Abschlussprüfung im Beifach Publizistik
Gegenstand der Prüfung sind drei Themen aus den Modulen des Beifaches, die im Vorfeld mit den Prüfern abzustimmen sind.
Beim Master:
Maximal 10 Minuten stellt der Kandidat den Inhalt seiner Masterarbeit vor. Dann werden Fragen und Aufgaben zum Kontext der Masterarbeit gestellt. Ein weiteres Modul ist nicht Thema der mündlichen Abschlussprüfung.
Öffentlichkeit der mündlichen Abschlussprüfungen
Studierende des FB 02 können als Zuhörer anwesend sein, wenn sich der Prüfungskandidat nicht dagegen ausspricht. Er kann sein Veto bis zu Beginn der mündlichen Prüfung aussprechen.
Interessierte müssen 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung einen Antrag an den mündlichen Prüfer stellen, der über solche Anträge nach Maßgabe der vorhandenen Plätze entscheidet. Die Öffentlichkeit der Prüfung erstreckt sich nicht auf die Beratung und die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
Dauer der mündlichen Prüfungen
- Kernfach Erziehungswissenschaften: 30 Minuten
- Kernfach Filmwissenschaften: 30 Minuten
- Kernfach Politikwissenschaft: 30 Minuten
- Kernfach Publizistik: 45 Minuten
- Beifach Publizistik: 30 Minuten
- Kernfach Soziologie: 30 Minuten
- B.A. Sport: Hier ist keine mündliche Abschlussprüfung vorgesehen.
- Master Unternehmenskommunikation: 30 Minuten
- Master Medienmanagement: 30 Minuten
Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement
Nach der mündlichen Prüfung erstellt das Prüfungsamt für Sie die Urkunde, das Zeugnis und das Diploma Supplement auf Deutsch und in Englisch. Sie werden Ihnen so schnell wie möglich per Post zugesandt, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt schon alle Module erfolgreich absolviert haben.
Wenn Sie zwei Wochen nach Bestehen sämtlicher Module und der Abschlussprüfungen noch keine Zeugnisse bekommen haben, können Sie bei uns gerne nachfragen - vorher aber bitte nicht, damit wir ihre Zeugnisse zügig bearbeiten können.
Den Leistungsauszug und das transcript of records können Sie selbst aus Jogustine ausdrucken solange Sie in Mainz eingeschrieben sind. Das ist im Sommersemester bis zum 31. März oder im Wintersemester bis zum 30. September.
Durchgefallen und Wiederholungsfristen
Die meisten Studierenden fallen durch die Abschlussarbeit wegen Plagiats oder wegen Zitierfehlern durch. Bitte vermeiden Sie dieses Risiko im eigenen Interesse.
In der Bachelor- und in der Masterarbeit haben Sie jeweils zwei Versuche. Wenn Sie erstmalig durchgefallen sind, müssen Sie innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Mitteilung über das Durchfallen ein neues Thema anmelden, indem Sie das Formular erneut einreichen.
In der mündlichen Abschlussprüfung beim Bachelor und beim Master gibt es jeweils drei Versuche, wobei der zweite und der dritte Versuch jeweils innerhalb von sechs Monaten stattfinden muss. Bei Versäumnis dieser Frist wird eine weitere 5,0 verbucht.
Um einen weiteren Termin zu erhalten, muss sich der Kandidat an den Prüfer wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Dabei verwenden Sie bitte das entsprechende Formular und reichen es beim Prüfungsamt unverzüglich ein, damit es Sie offiziell laden kann. Mündliche Abschlussprüfungen ohne vorherige offizielle Ladung werden nicht anerkannt.